Wenn Familie zur Rechtsfrage wird.
Trennung, Scheidung, Sorge ums Kind, Streit ums Vermögen: Familienrechtliche Verfahren berühren das, was Mandanten oft am meisten schmerzt. Meine Aufgabe ist es, hier für juristische Klarheit zu sorgen.
Was ich für Sie bearbeite.
Familienrechtsmandate binden meist mehrere Stränge: vermögensrechtliche, kindschaftsrechtliche, oft auch erb- und steuerrechtliche.
Im ersten Gespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Situation, kläre die rechtlichen Fragen und entwickle mit Ihnen eine verlässliche Strategie für das weitere Vorgehen.
Wenn eine außergerichtliche Einigung möglich ist, strebe ich sie an. Falls ein gerichtliches Verfahren unausweichlich ist, führe ich es konsequent.
- Ehesachen (Scheidung, Aufhebung)
- Trennungs- & Ehegattenunterhalt
- Kindes- & Elternunterhalt
- Elterliche Sorge & Umgangsrecht
- Güterrecht & Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Eheverträge & Folgenvereinbarungen
- Statusrecht
§ 12 Fachanwaltsordnung.
Voraussetzung sind besondere Kenntnisse im materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, einschließlich aller Querverbindungen zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer-, Vollstreckungs- und öffentlichen Recht. Hinzu kommen nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaft, das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht sowie das Internationale Privatrecht im Familienrecht.
Erworben wird der Titel über theoretische Ausbildung, dokumentierte Fallpraxis und eine jährliche Fortbildungspflicht. Diese Anforderungen gehen über die normale anwaltliche Tätigkeit hinaus.
Bevor wir miteinander sprechen.
Diese Vorbereitung erspart Zeit und macht das Erstgespräch wesentlich produktiver.
- Wichtige Dokumente kopieren.Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Kontoauszüge, Vermögensübersicht, Mietvertrag.
- Trennungszeitpunkt festhalten.Schriftlich notieren, ab wann die Trennung tatsächlich gelebt wird; das Trennungsjahr läuft ab dort.
- Einkommen & Unterhalt klären.Letzte Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide bereitlegen, Auskunftsanspruch beachten.
- Keine vorschnellen Erklärungen.Weder Vermögensverzichte noch Auszugs- oder Übergabezusagen ohne anwaltliche Prüfung.
Diese Hinweise sind allgemeine Information. Eine Bewertung Ihres konkreten Falls erfolgt erst im Mandatsgespräch.
Familienrecht: Was Mandanten oft fragen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahres dauert ein einvernehmliches Verfahren typischerweise vier bis acht Monate. Streitige Verfahren mit Folgesachen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen) können deutlich länger dauern, einzelne Punkte ggf. mehrere Jahre.
Was bedeutet Trennungsjahr?
Vor der Scheidung müssen Ehegatten in der Regel ein Jahr getrennt gelebt haben. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn Tisch, Bett und gemeinsame Lebensführung strikt getrennt sind.
Bei Härtefällen (etwa Gewalt) ist eine Scheidung ausnahmsweise vor Ablauf des Jahres möglich.
Brauchen wir beide einen Anwalt?
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller; der andere Ehegatte muss dem Antrag nur zustimmen. Bei strittigen Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Vermögen) ist eine eigene anwaltliche Vertretung jeder Seite sinnvoll und teils zwingend.
Wer behält die Wohnung?
Das richtet sich nach Eigentumsverhältnissen, Mietvertragslage und Wohnbedarf, insbesondere bei Kindern. Eine Zuweisung der Ehewohnung kann gerichtlich beantragt werden, vor und nach Scheidung. Im Einzelfall ist frühe rechtliche Klärung sinnvoll, gerade wenn Belastungen oder Gewalt im Spiel sind.
Was kostet ein Familienrechtsverfahren?
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, bei einer Scheidung im Wesentlichen nach Einkommen und Vermögen. Vor Mandatsannahme erläutere ich die zu erwartende Größenordnung. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.