Den Nachlass regeln, bevor andere es tun.
Ein gut gestaltetes Testament, ein klar formulierter Erbvertrag oder die rechtzeitige Übertragung zu Lebzeiten ersparen Erben jahrelange Auseinandersetzungen. Ich begleite Sie bei der Gestaltung und vertrete Sie, wenn es zum Streit kommt.
Vermögensnachfolge gestalten
Ob durch Testament, Erbvertrag, Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge: Wird die Vermögensnachfolge rechtzeitig gestaltet, kann man den eigenen Willen verbindlich festlegen, Angehörige absichern und spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Dabei sind steuerliche, sozialrechtliche und familienrechtliche Fragen ebenso zu prüfen und zu berücksichtigen wie Pflichtteilsansprüche und die Absicherung durch Nießbrauch oder Wohnrechte.
- Testamente und Erbverträge
- Schenkungen unter Auflage
- Vorweggenommene Erbfolge
- Verträge auf den Todesfall
- Nießbrauchs- und Wohnrechtsvorbehalte
- Pflichtteilsregelungen
- Übertragung von Immobilien
Wenn ein Erbfall eingetreten ist.
Zunächst kläre ich die Sachlage und die laufenden Fristen, bevor Sie Erklärungen abgeben.
- Sterbeurkunde & Testament suchen.Beim Nachlassgericht ein eröffnetes Testament anfordern; eigenhändige Urkunden sichern.
- 6-Wochen-Frist beachten.Die Frist zur Erbausschlagung läuft ab Kenntnis vom Anfall, nicht ab Todestag.
- Vermögen & Verbindlichkeiten erfassen.Konten, Versicherungen, Immobilien, laufende Verträge, mögliche Schulden auflisten.
- Keine voreiligen Erklärungen.Keine Annahme der Erbschaft signalisieren, bevor das Vermögen geprüft ist.
Diese Hinweise sind allgemeine Information. Eine Bewertung Ihres konkreten Falls erfolgt erst im Mandatsgespräch.
Erbrecht: Was Mandanten oft fragen.
Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Nein. Ein eigenhändig vollständig handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament ist gültig. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Patchwork-Konstellationen, Unternehmen oder Auslandsbezug kann ein notarielles Testament dennoch sinnvoll sein. Es erspart später häufig den kostenpflichtigen Erbschein.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) auch bei Enterbung einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden.
Welche Frist habe ich zur Erbausschlagung?
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Berufungsgrund. Bei letztem Wohnsitz im Ausland oder Auslandsaufenthalt des Erben kann die Frist sechs Monate betragen. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt werden.
Wie sichere ich ein behindertes Kind im Testament ab?
Über eine Kombination aus Vor- und Nacherbeneinsetzung mit Testamentsvollstreckung, das sogenannte Behindertentestament. Ziel ist, dem Kind dauerhaft Mehrwert zu sichern, ohne dass Sozialleistungen gekürzt werden. Die Konstruktion ist gestalterisch anspruchsvoll und sollte nicht aus Mustern übernommen werden.
Wann lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten?
Lebzeitige Übertragungen können Pflichtteilsansprüche reduzieren, Schenkungssteuer-Freibeträge nutzen (10-Jahres-Frist) und Streit unter Erben vorbeugen. Sie sollten aber nie ohne Prüfung der eigenen Versorgungslage und der güter- und steuerrechtlichen Folgen erfolgen.